Hundetunnel

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen


Allgemeines:

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen, die allen Angeboten sowie unseren darauf beruhenden Lieferungen und Leistungen zugrunde liegen, werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt, und zwar auch für alle zukünftigen Verträge.  Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.


Angebot und Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und werden bei Bestellungen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
 

Preise:

Die Berechnung erfolgt zu unseren am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen und Bedingungen. Alle Preise verstehen sich mangels anderer Vereinbarungen ab Lager Pansdorf zuzüglich Verpackung und der jeweiligen gesetzlichen Mwst. Evtl. Vereinbarte Nachlässe beziehen sich stet auf den reinen Warenwert ausschließlich Mwst.
 

Lieferzeiten:

Die Lieferzeit gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die weder von uns noch von unserem Unterlieferanten
Zu vertreten sind. Nach Verzugseintritt ist der Käufer berechtigt und verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzten. Alle Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, insbesondere Schadensansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobes verschulden nachgewiesen wird.
 

Versand und Gefahrenübergang:

Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. Bei Direktlieferung ab Werk geht die Gefahr bereits auf den Käufer über, wenn die Ware das Werk verlässt. Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert wird, so geht in beiden Fällen vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Verkäufer über.
 

Zahlungsbedingungen:

Alle Rechnungen sind sofort fällig und unverzüglich ohne jeden Abzug netto Kasse zahlbar. Die Hergabe von Wechseln setzt unser Einverständnis voraus. Kosten und Diskontspesen sind vom Käufer zu zahlen. Mit jedem Wechsel- oder Scheckprotest werden wir alle noch laufenden Wechsel oder Schecks zurückgeben. Gleichzeitig werden unseren sämtlichen Forderungen fällig. Das gleiche gilt, wenn die Vermögensverhältnisse des Käufers sich verschlechtern, insbesondere bei Verzug hinsichtlich anderer Forderungen und bei Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens. Bei Zahlungsverzug geraten alle Vergünstigungen (Boni, Rabatt, Frachtnachlässe etc.) in Fortfall. Die Aufrechnung des Käufers ist nur zulässig, soweit es sich um von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der nicht beanstandeten Leistungen nachkommt.
 

Gewährleistung und Mängelhaftung:

Die gelieferte Ware ist durch den Käufer unverzüglich nach Empfang, in jedem Fall jedoch vor Weiterverarbeitung oder Einbau auf menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften hin zu prüfen. Mängel müssen innerhalb von 8 Tage schriftlich spezifiziert bekanntgegeben werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Zur Mängelbeseitigung ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Die beanstandete Ware ist uns hierzu zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Ist durch unser Verschulden eine uns gestellte, angemessene Nachfrist verstrichen, ohne dass wir den Mangel behoben oder Ersatz geliefert haben oder beides unmöglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer oder Dritte an der gelieferten Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten vornehmen.
 

Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bezieht der Käufer Waren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit von uns, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt, der Käufer auf unser Verlangen zur Herausgabe verpflichtet.
 

Allgemeine Haftungsbegrenzung:

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorgenannten Vereinbarungen. Schadens-
Ersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend.
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließender Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg, auch für Wechsel- und Scheckansprüche sowie für Streitigkeiten jeglicher Art. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Den einheitlichen Gesetzten über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet keine Anwendung. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung wird die Gültigkeit einer Bestimmung wird die Gültigkeit der übrigen Vorschriften nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Vereinbarung gelten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.
 

Einkaufsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind  für uns nicht verbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Gesetzte über den internationalen Kauf beweglicher Sachen so wie der Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
                                                                                                                                           

Stand: September 1987
 

 


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Bildquelle: Tony Hegewald  / pixelio.de

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